Allgemeine Reisebedingungen für Skifahrten mit dem Turnverein Geisenfeld, Abteilung Ski

Die nachstehenden allgemeinen Reisevertragsbedingungen sind auf der Grundlage des Deutschen Reisebüro-Verbandes erstellt und gelten für Verträge, die die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) im Sinne der § 651a ff BGB durch den Reiseveranstalter zu Gegenstand haben.

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung (Buchung) im Internet oder direkt in unserer Anmeldestelle bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

2. Bezahlung
Bei Tagesfahrten erfolgt die Bezahlung des Reisepreises bei Buchungen im Internet durch Überweisung auf das angegebene Konto. Bei Buchung in den Annahmestellen erfolgt die Bezahlung direkt in der Annahmestelle oder
durch Überweisung auf das angegebene Konto.
Bei Mehrtagesfahrten wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung vereinbart. Die Restzahlung erfolgt ohne weitere Zahlungsaufforderung spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn oder nach Vereinbarung im Bus beim Reiseleiter.

3. Mindestteilnehmerzahl
Soweit in den Reiseausschreibungen nicht anders angegeben beträgt die Mindestteilnehmerzahl für Skifahrten 30 Personen. Falls eine Skifahrt nicht zustande kommt, wird der Reiseteilnehmer spätestens am Vortag der jeweiligen Fahrt in Kenntnis gesetzt.

4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies geschieht in der Regel über die Kontaktadresse spätestens zwei Tage vor der Reise. In diesem Fall entstehen dem Kunden keine Kosten. Bei Nichtabmeldung entstehen dem Kunden Kosten in Höhe des Anteiles für die Busfahrt. Bei Tagesfahrten sind dies 20,-€. Bei Mehrtagesfahrten incl. Übernachtung sind zusätzlich zu den Buskosten auch die Stornogebühren für die Übernachtungskosten durch den Kunden zu tragen.

5. Rücktritt durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung, Schneemangel, höherer Gewalt oder einem sonstigen ähnlichen Grund ist der Veranstalter jederzeit dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Skifahrt abzusagen. Die Rückerstattung der bereits bezahlten Reisekosten erfolgt über den gleichen Weg wie die Bezahlung.
Sollten zwingende Gründe eine vorzeitige Beendigung der Fahrt notwendig machen, so besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Der Veranstalter bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den Veranstalter zurückerstattet worden sind.

6. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Bei den Skifahrten herrscht keine Aufsichtspflicht durch den Reiseveranstalter, d. h. alle Reisenden nehmen auf eigene Gefahr an den Skifahrten teil.
Für Reisende, die sich außerhalb gesicherter Pisten bewegen, in andere Skigebiete ausweichen oder ohne Mitteilen vorzeitig eine eigene Abreise vom Skigebiet durchführen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Findet sich der Reisende nicht am vorher vom Reiseleiter öffentlich und deutlich vor der Reisegruppe genannten Abfahrtszeitpunkt im Bus wieder ein, so wartet der Reiseleiter des betroffenen Busses bis zu 30 min nach der vereinbarten Abfahrtszeit. Der Reiseleiter alarmiert bei Nichteintreffen anschIießend It. Vorschrift den örtlichen Liftbetreiber und ggf. die Bergrettung. Suche vermisster Personen, Zeitverzögerungen der Abfahrt und die daraus entstandenen Kosten trägt allein und in vollem Umfang der verursachende Reisende.

7. Verschiedenes
Der vom Veranstalter eingesetzte Reiseleiter entscheidet im Bus über den Verlauf der Reise. Dies bezieht sich auch auf Pausen während der Fahrt, Abfahrtszeitpunkt vom Skigebiet und ein mögliches Nichttransportieren von durch Drogen oder Alkohol beeinträchtigter Personen. Ferner kann Personen, die durch aggressives Verhalten andere Reisende gefährden, die Beförderung im Reisebus verweigert werden.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisebedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.

9. Gültigkeit
Ab dem 01.12.2015 bis auf Widerruf